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6 Gründe warum es weiterhin wichtig bleibt, eine VORSORGEVOLLMACHT zu erstellen

Zum 01.1.23 gibt es unter Eheleuten eine gesetzliche Neuregelung, die eine Notvertretung in der Gesundheitssorge zulässt.

Was heißt das jetzt?

Es soll damit Eheleuten vereinfacht werden, eine erstmals gegenseitige Vertretung in Notfällen(!) in Gesundheitsangelegenheiten

vornehmen zu können und Auskunft in Krankenhäusern und von Ärzten zu bekommen!


❌ Die Fälle sind aber gesetzlich klar begrenzt, wie bei Untersuchungen und Behandlungen einzuwilligen oder zu untersagen.

Erlaubt wird zwar und dies allerdings in einem begrenzten Umfang, vermögensrechtliche Entscheidungen zu treffen, z.B.

Behandlungsverträge mit Ärzten oder Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen abzuschließen.

❌ Und es gibt eine EINSCHRÄNKUNG: nur bei NOTFÄLLEN! So lautet der Gesetzestext!

Also nur in sogenannten Notfällen, die der Arzt vorher als Notfall beurteilt, einstuft und bestätigt (!), greift dieses Notfallvertretungsrecht unter Eheleuten!

 Und halt: keine generelle Vertretung in Rechtsgeschäften, sondern ausschließlich eine Notvertretung auf 6 Monate begrenzt in der Gesundheitsvorsorge!

❌ Eine Auskunft im Krankenhaus und von Ärzten soll dann auch ohne Vorsorgevollmacht möglich sein, aber nur unter der Voraussetzung,

dass der Arzt eine schriftliche Bestätigung verfasst hat. In dieser Bestätigung steht dann klar und deutlich, dass diese medizinischen Voraussetzungen

für eine NOT-Vertretung vorliegen!!!!

❌ Dann geht es weiter mit der Einschränkung: Sobald ein gesetzlicher Betreuer eingeschaltet ist und wird, darf das Notvertretungsrecht

unter Eheleuten nicht mehr ausgeübt werden!

 

Was ist das wieder für eine Einschränkung!?!?! – Was darf ich jetzt oder nicht?

 

Insgesamt bedeutet dies allerdings:  EIN HOCH auf die VORSORGEVOLLMACHT!

 

Denn für eine längerfristige Vertretung wird auch zukünftig eine schriftliche Vorsorgevollmacht weiterhin gebraucht, notwendig und unerlässlich sein, wenn Sie möchten, dass eine Vertrauensperson meine Entscheidungen umsetzt!

Weiterhin und ab sofort hat eine persönlich getroffene Vorsorgevollmacht den Bestand und die Gültigkeit, die Sie sich wünschen!

In einer Vorsorgevollmacht, die übrigens bereits 18-Jährige abschließen können und sollten, wird so entschieden, wie Sie selber es gerne hätten!

Stellen Sie sich vor, Sie leben mit Ihrem Ehegatten/Ihrer Frau nicht mehr zusammen, befinden sich im Trennungsjahr und trotzdem soll die Notvertretung durchgeführt werden?

 

Nur in ihrer eigenen Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden:

❎ Sie können ihre Vertrauenspersonen so benennen, wie sie es für richtig halten und die Personen aussuchen, die in der Lage sind, ihren Willen durchzusetzen!

❎ Sie können bestimmen, dass ihr(e) Ehegatte/Ehefrau/Lebensgefährte/Patchworkfamilie in gesundheitlichen Situationen, sofort handlungsfähig sind und sie umfassend vertreten können.

❎ Sie können damit vermeiden, dass das Betreuungsgericht nach 6 Monaten NOT-Vertretung doch einen gesetzlichen Betreuer einschaltet, ihr(e) Ehegatte/Ehefrau/Lebensgefährte/Patchworkfamilie nicht mehr für sie zuständig ist und vielleicht sogar jemand Fremder die Betreuung übernimmt.

❎ Sie möchten nicht, dass ihr(e) Ehegatte/Ehefrau/Lebensgefährte/Patchworkfamilie ihre Vollmacht nicht erst ausüben kann, wenn ein Arzt darüber entscheidet und die zukünftige Erklärung abgegeben hat, sondern die Vorsorgevollmacht soll sofort gültig sein (im Falle einer weniger schweren Erkrankung, durch einen Unfall, etc.)

❎ Und vielleicht möchte ihr(e) Ehegatte/Ehefrau/Lebensgefährte/Patchworkfamilie bereits heute, dass alles geregelt ist und unabhängig von einer gesetzlich möglichen Notvertretung, Sie selbst es in die Hand nehmen!

❎ Reden Sie miteinander – nehmen Sie die Chance wahr – klären Sie für sich, was Sie jetzt möchten!

 

WICHTIG: Sollten Sie nicht von Ihrem Ehepartner vertreten werden wollen, so ist ein Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer notwendig

- hierbei helfe ich Ihnen gerne - ich freue mich über Ihren Anruf!

 

💙 „Ihre“ Nachlassplanerin mit Herz

 

 Ich freue mich, wenn ich Ihnen mein BLOG PR-NACHLASS gefällt, schreiben Sie mir unverbindlich unter elvirabigl@nachlassplanerin-mit-herz.de

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