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Nutzen Sie den "Raum für persönliche Erklärungen"?

Patientenverfügung - neue Erkenntnisse -

Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Patienten im Raum für persönliche Erklärungen

 

Liebe Leserinnen und liebe Leser!

kürzlich habe ich an einem Seminar zum Thema Patientenverfügung und den „Raum für Erklärungen“ bei der 

Gemeinnützigen Gesellschaft für Soziale Dienste teilgenommen.


Es ging darum, wie die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse noch besser formuliert werden können oder worauf die

Angehörigen ganz besonders bei der Durchsetzung der Patientenverfügung achten sollten.

Was Menschen bewegt, was sie befürchten und was sie in den letzten Wochen, Monaten oder Jahren eines Lebens möchten,

sollte in längeren Gesprächen herausgefunden werden.

 

In Pflegeheimen gibt es dafür den sogenannten Wertebogen mit der Werteerfassung und vertiefenden Fragen.

Nur ausgebildete Pflegekräfte und Pflegeleitungen in Pflegeheimen können im Rahmen der GVP

(=Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase) und anhand dieses Wertebogens diese Wertegespräche führen.

 

Oder haben Sie schon einmal von der Möglichkeit ein ETHISCHES Konzil einzuberufen – gehört? Nur, wenn es in der Klinik eines gibt...

Dann wird der Ethikbeauftragte hinzugezogen und es erfolgt eine ethische Fallbesprechung.

 

Definition: Klinisches Ethik Komitee (Wikipedia)

 

Ein Tipp vorab:

In der Patientenverfügung auf der leeren Seite mit der Überschrift  "Raum für persönliche Erklärungen"

können viele Dinge selbstbestimmt bereits vorab niedergeschrieben und als Anhaltspunkt für die Angehörigen zur Umsetzung verfasst werden.

 

Beispiele gibt es viele. Dazu wäre sehr wichtig, für sich selber vorab seine Wünsche zu überlegen und zu präzisieren:

 

- "Was ist mir ganz wichtig oder was ist mir gar nicht wichtig?

- Welche Musik möchte ich hören, immer oder ab und zu und was für eine Musik geht gar nicht?

- Mag ich gerne Fernsehen und welches Prgramm sehe ich gerne?

- Was für ein Duft/Parfüm rieche ich gerne oder was mag ich gar nicht?

- Mag ich es hell oder dunkel, mag ich ein Armtätscheln, ein Streicheln oder gar keine Berührungen?

- Was esse ich gerne, italienisch, bayerisch, asiatisch?

- Lege ich großen Wert darauf mein Haare zu waschen, gut gepflegt zu sein?

- Besonders wenn ich mich in meiner letzten Lebensphase befinde, was sind meine letzten Wünsche, die ich habe?

- Von welcher Pflegekraft möchte ich begleitet werden?

- Was tut mir gut - mag ich es warm oder kalt lieber?

- Möchte ich eine ehrenamtliche Hospizbegleiterin/-Begleiter an meiner Seite wissen?

- Wenn ich sterben kann, möchte ich nicht mehr vom Pflegeheim in ein Krankenhaus per Notarzt gefahren werden,

sondern im Pflegeheim versterben können.

 

Dazu ist es notwendig, den von mir persönlich erstellten Wertebogen bzw. meine persönlichen Überlegungen

als Hinweise zur formalen Patientenverfügung zu geben."

Wussten Sie, dass oftmals nur  jede 50. Patientenverfügung überhaupt greift oder zur Anwendung kommt?!?!?!?

 

Wegen fehlender Tragweite und wegen unsicherer Prognose der Diagnosen oder wegen einer Überversorgung/Übertherapie

wird der Weg dann noch oftmals vom Pflegeheim in ein Krankenhaus einschlagen.

 

Und das ist so, weil der Wille in der Patientenverfügung oft nicht klar geregelt ist. Wenn nun ein hochbetagter Mensch keine

Eingriffe mehr wünscht, sondern z.B. bei einer Lungenentzündung lieber in Ruhe sterben möchte,

ist es notwendig dies vorab schriftlich zu kommunizieren.

 

Der letzte Weg ist für alle Beteiligten einfacher und leichter zu gehen, wenn klare Anweisungen und Strukturen von

dem Verfügenden/Vorsorgevollmachtgeber/Patienten schriftlich gegeben werden!

 

Wenn Sie dazu noch genauere Informationen benötigen, können Sie gerne auf mich zukommen.

 

Bitte senden Sie mir eine Nachricht an:

elvirabigl@nachlassplanerin-mit-herz.de

oder rufen SIe mich an: 08191 / 978 8290

oder buchen Sie einen Termin über die Online-Terminbuchung von Terminland

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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